INFORMATIONEN
ZUM QUALIFIZIERUNGSPROGRAMM
UND ZUR ZERTIFIZIERUNG
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ZUM QUALIFIZIERUNGSPROGRAMM
UND ZUR ZERTIFIZIERUNG
Wie läuft eine Zertifizierung zum Patientenfürsprecher ab?
QUALIFIZIERUNG UND ZERTIFIZIERUNG
Grundlage für eine Zertifizierung ist die Teilnahme am Qualifizierungsprogramm des LPiK NRW. Die zugehörigen Seminare bieten Patientenfürsprechenden in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich für ihre komplexe und verantwortungsvolle Tätigkeit zu qualifizieren.
Nähere Informationen zu den Seminarthemen und -terminen finden Sie hier.
Mit ihrer Teilnahme an diesen Seminaren, aber auch an Veranstaltungen von Kooperationspartnern in NRW, erhalten die Patientenfürsprechenden jeweils Fortbildungspunkte. Wer mindestens 100 Fortbildungspunkte erworben hat, wird als „Zertifizierte/r Patientenfürsprechende/r“ ausgezeichnet. Nähere Informationen zum Zertifizierungssystem finden Sie hier.
Die ersten fünfzehn Patientenfürsprechenden konnten bereits im März 2022 zertifiziert werden (s. Kürzlich ausgezeichnete Zertifizierte).
Näheres zu dem Projekt, aus dem unser Qualifizierungsprogramm hervorgegangen ist, erfahren Sie im Fachbeitrag „Engagiert und qualifiziert für Patientenrechte“, der im Magazin „das Krankenhaus“ (08/2022) erschienen ist. Artikel zum Download
AKTUELLE HINWEISE
Bei der Seminardurchführung werden die jeweils aktuell vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen eingehalten (z.B. Maskentragepflicht, Abstandsregeln bei der Sitzordnung etc.).
Bitte melden Sie sich verbindlich an. Der Landesverband braucht Planungssicherheit. Außerdem entstehen auf Grund von kurzfristigen Absagen unnötige Kosten; eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr erfolgt deshalb nicht.
So können Sie sich zu den Seminaren anmelden
Teilnahmebedingungen
Die Seminargebühr inkl. Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung beträgt 400,- Euro. Kosten für Anreise und Übernachtung sind in der Seminargebühr nicht enthalten.
Nach § 5 Abs. 2. des Krankenhausgestaltungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sollen die jeweiligen Krankenhausträger den Patientenfürsprechenden eine angemessene Fort- und Weiterbildung ermöglichen. Damit haben Sie als Patientenfürsprecher/in beste Argumente für eine Kostenübernahme durch die Klinik.
Bitte melden Sie sich verbindlich an. Der Landesverband braucht Planungssicherheit. Außerdem entstehen auf Grund von kurzfristigen Absagen unnötige Kosten; eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr erfolgt deshalb nicht.
Anmelden und die Kostenübernahme beantragen
- Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter, das Sie auf der Website des Landesverbands finden oder fordern es bei der Seminarsteuerung an.
- Tragen Sie ein, welches Seminar zu welchem Termin Sie besuchen möchten. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen. Unterzeichnen Sie das Formular.
- Legen Sie das von Ihnen ausgefüllte Anmeldeformular der Klinikleitung vor und lassen sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
- Senden Sie das von Ihnen und der Klinik vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular per Post an die eingetragene Adresse oder per E-Mail (Foto Vorder- und Rückseite als Dateianhang an qualifizierung@lpik-nrw.de. Ihre Klinik erhält dann eine Rechnung des LPiK NRW über die Seminargebühr. Nach Zahlungseingang sind Sie für das Seminar angemeldet.
- Zehn Tage vor Seminarbeginn erhalten Sie eine E-Mail der Seminarsteuerung mit Informationen zu Anreise und Ablauf des Seminars.
Aktueller Hinweis: Bei der Seminardurchführung werden die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen eingehalten.
Kürzlich ausgezeichnete Zertifizierte
Besondere Auszeichnung: Heinz Barduhn trägt den Titel „Zertifizierter Patientenfürsprecher“
„Je länger ich die Tätigkeit ausübe, umso mehr weiß ich, das ist genau mein Ehrenamt“, betont Patientenfürsprecher Heinz Barduhn und fügt lächelnd hinzu: „Für mich ist noch lange nicht Schluss.“ Der 73-jährige Schwelmer hat seit vier Jahren ein offenes Ohr für die Patient:innen und Angehörigen im Helios Klinikum Schwelm.
Patientenfürsprechende in Nordrhein-Westfalen erstmalig zertifiziert
Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft in Nordrhein-Westfalen (KGNW), Matthias Blum, überreichte am 23. März 2022 Zertifizierungs-Urkunden, die erstmals an Patientenfürsprechende aus Nordrhein-Westfalen verliehen wurden. „Den ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprechenden, die sich für ihre verantwortungsvollen Aufgaben fortgebildet und jetzt das Zertifikat erworben haben, gilt meine volle Anerkennung“, so Blum. Auch Minister Karl-Josef Laumann gratulierte den frisch Zertifizierten mit einer Grußbotschaft…
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Dabei betonte er: „Das Qualifizierungsprogramm ist ein großer Erfolg und wird weiterhin dazu beitragen, dass sich Patientenfürsprechende für ihre anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben in einer Klinik fortbilden können“. Die Ehrung fand im Rahmen der landesweiten Netzwerkstagung der Patientenfürsprechenden in Düsseldorf statt, zu der die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte Claudia Middendorf einmal im Jahr einlädt.
Die fünfzehn Geehrten dürfen fortan den Titel „Zertifizierte Patientenfürsprechende“ führen. Sie haben seit 2019 zahlreiche Fortbildungsangebote im Rahmen eines speziellen Qualifizierungsprogramms, das vom Landesgesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen gefördert wird, wahrgenommen. Damit erwarben sie die Anzahl von Fortbildungspunkten, die für eine Zertifizierung erforderlich sind.
Zertifikat für Patientenfürsprechende
Zertifizierte Patientenfürsprechende in Nordrhein-Westfalen haben bei Fortbildungsveranstaltungen des LPiK NRW sowie bei Fortbildungen anerkannter Kooperationspartner innerhalb von zwei Jahren nachweislich mindestens 100 Fortbildungspunkte erworben. Dafür werden sie mit dem Zertifikat des LPiK NRW, ausgezeichnet. Das Zertifikat ist ab Ausstellungsdatum für fünf Jahre gültig.
Ehrung bei Netzwerktagung 2023
Netzwerktagung der Patientenfürsprechenden in Nordrhein-Westfalen 2023 Die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte, Claudia Middendorf, sowie der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft in Nordrhein-Westfalen (KGNW), Matthias Blum, überreichten im Rahmen der...