Aufnahmeantrag

Patientenfürsprechende, Ombudspersonen oder deren Vertreter, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich an einem Krankenhaus oder einer Klinik in NRW ausüben, können Vereinsmitglied im LPiK NRW werden. Dieser Aufnahmeantrag wird an den Vorstand des LPiK NRW übermittelt, der darüber satzungsgemäß entscheidet.

8 + 13 =

Mit der Mitgliedschaft im Landesverband erwerbe ich automatisch die ebenfalls beitragsfreie Mitgliedschaft im Bundesverband der Patientenfürsprecher e.V. (BPiK),solange ich dem nicht widerspreche.

Mir ist bewusst und ich akzeptiere, dass die ordentliche Mitgliedschaft automatisch mit Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit erlischt.

Bei Bedarf kann ich die Satzung des Landesverbandes einsehen.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der LPiK NRW meine Daten speichert und im Vereinsinteresse nutzen kann.

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