AUFNAHMEANTRAG
Patientenfürsprechende oder deren Vertreterinnen/Vertreter, die ihr Amt an einem Krankenhaus oder einer Klinik in NRW ausüben, können Mitglied des Landesverbands werden. Hierzu ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag  an den Vorstand zu richten.

5 + 3 =

Mit der Mitgliedschaft im Landesverband erwerbe ich automatisch die ebenfalls beitragsfreie Mitgliedschaft im Bundesverband der Patientenfürsprecher e.V. (BPiK),solange ich dem nicht widerspreche.

Ich werde darauf hingewiesen, dass die ordentliche Mitgliedschaft automatisch mit Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit erlischt.

Bei Bedarf kann ich die Satzung des Landesverbandes einsehen. Ich erkläre mich einverstanden, dass der Landesverband meine Daten speichert und im Vereinsinteresse nutzen kann.

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